Navigation auf uzh.ch
Für die Zulassung ist es erforderlich, dass der dreijährige DAS Ärztliche Psychotherapie erfolgreich durchlaufen wurde. Hierbei können auch Personen zum MAS Ärztliche Psychotherapie zugelassen werden können, die noch nicht alle Supervisions- oder Selbsterfahrungsstunden absolviert haben oder noch einzelne Kurstage des DAS Ärztliche Psychotherapie nachholen müssen.
Bei Fragen bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Studiengangleitung.
Es besteht kein Anspruch auf Zulassung.
Für die Zulassung und den Ablauf des Studiengangs gilt die Verordnung MAS DAS AEP (PDF, 165 KB).